Im vergangenen Jahr machte Jan Hempel den jahrelangen sexuellen Missbrauch an ihm öffentlich. Nun klagt er gegen den Schwimmverband.
Dem Deutschen Schwimmverband droht eine Klage in Millionenhöhe. Der frühere Wasserspringer Jan Hempel will den Verband wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs durch seinen Trainer auf Schadensersatz in siebenstelliger Höhe und Schadensersatz verklagen.
Das teilte Hempels Anwalt Thomas Summerer in der ARD-“Sportschau” mit. „Es ist der eklatanteste Missbrauchsfall, den der Deutsche hat
Das hat der Sport noch nie erlebt“, sagte Summerer. Bei mehr als 1.200 Fällen sexuellen Missbrauchs in einem Zeitraum von 14 Jahren sei es nicht verwunderlich, wenn man vom DSV hohe Summen fordere, sagte der Jurist. Das sei ein Präzedenzfall im deutschen Sport die du mit allen Konsequenzen durchziehen wirst.
Hempel war in den 1980er und 1990er Jahren von seinem verstorbenen Trainer Werner Langer missbraucht worden. Der 51-Jährige, der bei den Olympischen Spielen 1996 und 2000 vom Turm aus Silber und Bronze gewann, ging damit im vergangenen Sommer an die Öffentlichkeit. Dies löste eine breite Diskussion über Missbrauch und Gewalt im deutschen Sport und den Umgang damit aus.
Hempel warf dem Verband Vertuschung vor. Der DSV suspendierte daraufhin Bundestrainer Lutz Buschkow, der von den Attacken auf Hempel gewusst haben soll, aber nichts Entscheidendes unternahm. Buschkow sagte jedoch, er habe von den Missbrauchsvorwürfen erst erfahren, als diese veröffentlicht wurden. „Die Organisation des Deutschen Schwimm-Verbandes hat bei der Überwachung und Kontrolle seiner Trainer komplett versagt. Dieser Organisationsfehler führt zur Haftung eines Verbandes“, sagte Summerer.
Sie haben mit dem Verband über eine Entschädigung gesprochen. Es gibt eine mündliche Absichtserklärung, dass sie Wiedergutmachung leisten und Schadensersatz zahlen wollen, aber bisher ist dies nicht geschehen. „Es ist nichts passiert, was unser Vertrauen in den Deutschen Schwimm-Verband hoch halten würde“, sagte Summerer. Sie sind auf ein Schweigekartell gestoßen, weshalb Sie die Diskussionsebene nun verlassen haben.
Laut einer Mitteilung ist der DSV derzeit rechtlich nicht in der Lage, eine Entschädigung zu leisten. Aus Sicht des Verbandes dürfen gemeinnützige Sportvereine keine Ausgleichszahlungen an Einzelpersonen leisten. „Das betrifft den gesamten Sport. Wir sind daher bereits mit anderen Institutionen wie dem BMI, dem DOSB oder Sportlern in Deutschland darüber in Kontakt, wie die Möglichkeit einer angemessenen materiellen Entschädigung aussehen könnte“, sagte DSV-Vizepräsident Wolfgang Rupieper.