Monday, September 25, 2023

Die 50+1-Regel in der Bundesliga bleibt bestehen – weitere Ausnahmen sind nicht möglich

Die 50+1-Regel ist für viele Bundesliga-Fans unantastbar. Und es bleibt bestehen.

Laut Bundeskartellamt soll die 50+1-Regel im deutschen Profifußball beibehalten werden. Von dem Grundsatz, der die vollständige Übernahme von Profivereinen durch Investoren verhindert, soll es künftig keine weiteren Ausnahmen mehr geben, etwa für die TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Vorausgegangen war ein langwieriger Abstimmungsprozess wegen der weiterhin geltenden Sonderregelungen für die drei Bundesligisten. Zukünftig muss das Trio die Mitglieder jedoch stärker einbeziehen und für einen finanziellen Ausgleich sorgen.

„Mit der versprochenen Streichung der Ausnahmemöglichkeit aus der Satzung wird unsere Sorge geäußert, dass die von der DFL behaupteten sportpolitischen Ziele durch ein Zusammenleben von Vereinen mit und ohne Förderausnahmen konterkariert werden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.

„Tatsächlich gelten die Regeln des Kartellrechts für den Profisport und insbesondere für Sportverbände. Die Beschränkung der Ligateilnahme auf durch Vereine geprägte Vereine stellt nach wie vor eine Wettbewerbsbeschränkung dar, die einer sportpolitischen Legitimation bedarf. Die angebotenen Zusagen der Insgesamt erscheint die DFL jedoch geeignet, unsere vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen“, so Mundt weiter.

Der Verband der 36 Profivereine und die Behörde einigten sich auf drei wesentliche Änderungen der bisherigen 50+1-Regel. Zukünftig muss die Vertretung des Muttervereins in den Gremien der für den Profifußball ausgegliederten Körperschaften sichergestellt werden. Darüber hinaus dürfen Privatpersonen oder Unternehmen ihre Bilanzen nicht mehr durch Sonderzahlungen ausgleichen. Als dritte Maßnahme werden die Vereine an ihren Standort gebunden.

Im Gegenzug wird den drei Ausnahmen Hoffenheim, Leverkusen und Wolfsburg Bestandsschutz gewährt – mehr soll es nicht geben. Nach Angaben des Bundeskartellamts erhalten die DFL, der Deutsche Fußball-Bund sowie die weiteren an dem Verfahren beteiligten Vereine und Investoren vor der endgültigen Entscheidung noch rechtliches Gehör.

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